Wie bereits hier erläutert, haben alleinstehende Studenten
oder Schüler keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie grundsätzlich Anspruch auf BaföG
haben.
Dieser grundsätzliche Ausschluß vom Wohngeld gilt jedoch nicht, wenn der Student oder
Schüler mit einem Haushaltsmitglied zusammen wohnt, das selbst keinen eigenen
grundsätzlichen Anspruch auf eine Ausbildungsförderung (also Berufsausbildungsbeihilfe,
aber auch Schüler-BaföG und Studenten-BaföG) hat.
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Haushaltsmitglied in diesem Zusammenhang ist nur ein jeweiliger
Lebenspartner oder ein Familienangehöriger, nicht aber ein Mitbewohner
in einer WG! |
In diesem Fall kann ein Wohngeldanspruch durchaus bestehen, bei dem dann das Einkommen
aller Haushaltsmitglieder mit angerechnet wird. Dabei wird das BaföG nicht vollständig
bei dem Einkommen angerechnet:
- bei dem Schüler-BaföG werden 50% des BaföGs als Einkommen bei dem Wohngeld
angerechnet
- bei dem Studenten-BaföG werden 50% des Zuschußanteiles angerechnet, während der
Darlehensanteil nicht berücksichtigt wird.