Das Wohngeld wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt.
In der Regel sollte dieser Zeitraum 12 Monate
umfassen, allerdings ist das nicht überall der Fall. In Berlin z.B. wird
das Wohngeld für nur 6 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum kann im Einzelfall auch gekürzt werden, wenn
zu erwarten ist, daß sich die maßgeblichen Verhältnisse erheblich
verändern.
Der Bewilligungszeitraum beginnt in der Regel mit dem 1. des Monats,
in dem der Antrag gestellt wurde. Hat jemand z.B. am 31. Mai einen
entsprechenden Antrag eingereicht, so besteht der Anspruch dennoch schon ab dem
01. Mai.