Der Wohngeldantrag. Das Wohngeld zu beantragen, ist keine Sache, die mal eben so erledigt ist, denn natürlich will der Staat zunächst klären, ob tatsächlich Anspruch auf Wohngeld besteht. Der Wohngeldantrag ist also ein ähnlich förmlicher Akt, wie bei der Beantragung anderer Sozialleistungen auch. Mit dieser Ratgeberseite möchten wir dabei unterstützen, das Wohngeld zu beantragen. Darüberhinaus haben wir hier weitere Informationen rund um das Wohnen.
Was ist Wohngeld?
Inhalt auf einen Blick
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss vom Staat für Menschen mit niedrigem Einkommen zur Unterstützung bei den Wohnkosten.
Dieser Zuschuss soll sicherstellen, dass Wohnen für alle Menschen bezahlbar bleibt, auch wenn das Einkommen nicht ausreicht. Er wird gemäß Wohngeldgesetz (WoGG) als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeld kann jede Person beantragen, die Wohnraum selbst nutzt, Miete oder Belastungen zahlt und ein geringes Einkommen hat.
Anspruch haben Mieter, Eigentümer, Rentner, Studenten ohne BAföG, Selbstständige und Arbeitslose ohne Bürgergeld.
Wie stelle ich einen Wohngeldantrag?
Du stellst den Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde.
Das geht schriftlich, persönlich oder online, abhängig von deinem Wohnort. Die Bearbeitung beginnt erst mit vollständigem Antragseingang.
Welche Unterlagen brauche ich?
Du brauchst Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge und Ausweisdokumente.
- Personalausweis oder Pass
- Mietvertrag mit Nebenkosten
- aktuelle Kontoauszüge
- Nachweise über Einkommen (Lohn, Rente, Unterhalt)
- weitere Nachweise je nach Lebenssituation (z. B. Schwerbehindertenausweis)
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen, abhängig von Gemeinde und Auslastung.
Ab wann gilt der Anspruch?
Der Anspruch gilt ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird.
Wie wird die Höhe berechnet?
Die Höhe des Wohngeldes ergibt sich aus Einkommen, Haushaltsgröße, Mietkosten und Mietstufe deiner Gemeinde.
Je niedriger das Einkommen und je höher die Miete, desto höher das Wohngeld – bis zur Obergrenze.
Was sind Mietstufen?
Mietstufen sind regionale Einstufungen zur Bewertung des örtlichen Mietniveaus für die Wohngeldberechnung.
Was zählt als Einkommen?
Zum Einkommen zählen alle regelmäßigen Einnahmen wie Löhne, Renten, Unterhalt oder Selbstständigengewinne.
Wird Pflegegeld angerechnet?
Pflegegeld wird in der Regel nicht als Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt.
Wie groß darf die Wohnung sein?
Die Größe der Wohnung spielt keine direkte Rolle – entscheidend ist die Höhe der Miete im Rahmen der Mietobergrenze.
Können Eigentümer Wohngeld erhalten?
Ja, Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums können einen Lastenzuschuss beantragen, wenn sie finanzielle Belastungen nachweisen.
Bekommen Studenten Wohngeld?
Studenten erhalten nur dann Wohngeld, wenn sie keinen Anspruch auf BAföG haben oder BAföG abgelehnt wurde.
Bekommen Rentner Wohngeld?
Rentner mit niedriger Rente und hohen Wohnkosten können Wohngeld beantragen.
Können Selbstständige Wohngeld erhalten?
Ja, Selbstständige können Wohngeld beantragen, wenn sie geringe, aber nachweisbare Einkünfte haben.
Beispielrechnungen
- Einzelperson: 1.400 € Einkommen, 500 € Miete → ca. 120 € Wohngeld
- Familie mit zwei Kindern: 2.700 € Einkommen, 900 € Miete → ca. 200 € Wohngeld
- Eigentümerin im Ruhestand: 1.100 € Rente, 480 € Belastung → ca. 100 € Lastenzuschuss
Wie oft muss ich Wohngeld beantragen?
Wohngeld muss alle 12 Monate neu beantragt werden.
Was passiert bei falschen Angaben?
Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Rückforderung und ggf. zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Was tun bei Ablehnung?
Gegen einen Ablehnungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.
Gibt es rückwirkend Wohngeld?
Wohngeld wird nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend.
Tipps für den Antrag
- Nutze offizielle Wohngeldrechner
- Reiche vollständige Unterlagen ein
- Lies alle Hinweise im Formular sorgfältig
- Melde Änderungen sofort der Wohngeldstelle
Haftungsausschluss
Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Rechtliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Für individuelle Fälle wende dich bitte an deine zuständige Wohngeldstelle oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Inhalte getroffen werden.